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Unterstützung & Angebote

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die verschiedenen Unterstzüngsangebote, welche über die Schule oder die Stadt Potsdam angeboten und beantragt werden können. 


Bildung- und Teilhabepaket

 

Anspruchsberechtigt sind Kinder, wenn ihre Eltern folgende Leistungen beziehen: 

  • Sozialhilfe: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II

  • Bürgergeld

  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)

  • Sozialgeld

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoG) oder

  • Asylbewerberleistungen

     

Für folgende Leistungen können die Anträge gestellt werden:

- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

- Schulbedarfspaket: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August eines Jahres 100 Euro und zum 1.Februar 50€. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportsachen und Schreib-, Rechen-und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

  • Schülerbeförderungskosten 

  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

  • Zuschuss zum Mittagessen 

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 

Um diese Leistungen zu beziehen, ist im Vorfeld ein entsprechender Antrag an den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt (Bereich Soziale Leistungen) der Stadtverwaltung erforderlich. (-> Weitere Informationen und Antragsformulare)

Eine Doppelförderung mit dem Schulsozialfonds ist unzulässig.

 

Wichtig: Sind Eltern berechtigt, einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu stellen, lehnen dies jedoch ab, sollen entsprechende Leistungen auch nicht aus dem Schulsozialfonds gewährt werden.


FAQ Schulsozialfonds

Was ist der Schulsozialfonds?

Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler.

 

Wer erhält diese Unterstützung?

Zielgruppe für die Gewährung der finanziellen Unterstützung sind u.a. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. 

 

Wie kann ich als Sorgeberechtigte die Bedürftigkeit prüfen?

Der Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII etc. wird als eindeutiger Indikator für eine finanzielle Notlage und somit für die Gewährung der Zuwendung im Einzelfall benannt.

Darüber hinaus können durch ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände Familien unverschuldet auch temporär in eine finanzielle Notlage geraten. Hier wäre z. B. zu nennen:

- schwere Erkrankung eines Erziehungsberechtigten, für den noch keine öffentlichen weiteren Leistungen greifen;

- Unfall;

- Eintritt einer Behinderung;

- Trennung der Eltern;

- Todesfall;

- Einnahmeausfälle bei Selbstständigkeit der Eltern oder

- Wohnungsverlust.

 

Was wird alles gefördert?

Gefördert werden Leistungen, die nicht der Kostentragungspflicht des Schulträgers unterfallen. Dies sind insbesondere ergänzende:

  • Ergänzende, kostenpflichtige Ganztagsangebote,

  • Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind (Schreibblöcke, Federtasche, Arbeitsheft, Zeichen- und Schreibgeräte), 

  • höherwertiger technischer Hilfsmittel,

  • Sportbekleidung (wenn sie ausschließlich im Sportunterricht getragen wird,

Materialien, die der Lernmittelfreiheit unterliegen (z.B. Schulbücher), können nicht aus dem Schulsozialfonds finanziert werden.

 

Die Leistungen nach dieser Richtlinie dienen nicht der Deckung von schulspezifischen Bedarfen, soweit diese im Einzelfall bereits durch Leistungen gemäß dem SGB II, SGB XII, § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes gedeckt sind, z. B. Schulausflüge, Lernförderung oder Mittagessen.

 

Wo können Leistungen aus dem Schulsozialfonds beantragt werden?

Melden Sie sich bei der Schulleitung oder bei der Klassenlehrkraft. Füllen Sie das Antragsformular der Grundschule Bornim aus. 

Sofern Schülerinnen und Schüler eine finanzielle Unterstützung erhalten, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird dies schriftlich dokumentiert. Wir versichern Ihnen, diese Angelegenheit sehr vertrauensvoll zu behandeln. Wir bitten Sie, uns den Bescheid über Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Schule vorzulegen.

 

Wie werden Leistungen aus dem Schulsozialfonds abgerechnet?

Alle Leistungen müssen von den Eltern vorfinanziert werden. Diese verauslagten Gelder können per Antrag zurückerstattet werden. Hierzu reichen Sie im Sekretariat der Schule alle Belege (z.B. Kassenbon, ggf. Kontoauszug, wenn mit Karte oder per Rechnung bezahlt wurde) ein.