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Corona-Testkonzept

 

Grundschule Bornim


 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, also vom 22. bis 26. August 2022, müssen wieder drei Selbsttests im Rahmen einer Schutzwoche durchgeführt werden. SchülerInnen und in der Schule Tätige, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, müssen vor dem Betreten der Schule am Montag, Mittwoch und Freitag ein negatives Testergebnis nachweisen.

Die dafür nötigen Antigen-Schnelltests und Bescheinigungen erhalten die Kinder in der letzten Schulwoche von der Klassenlehrerin. Dies gilt auch für die SchülerInnen der 6. Klassen, die nach den Ferien auf eine weiterführende Schule wechseln und die neuen Erstklässler.

Geimpfte und Genesene können sich freiwillig testen und erhalten die dafür erforderlichen Selbsttests wie alle anderen SchülerInnen in der Schule.

Auch Eltern, Sorgeberechtigte und alle, die die Schule betreten möchten, müssen dazu in der Schutzwoche über einen der drei Nachweise verfügen:

  • einen vollständigen Impfschutz

  • einen tagesaktuellen, negativen Covid-(Schnell)Test

  • oder einen gültigen Genesenennachweis.

Ab Montag, den 29. August 2022 entfällt die Testpflicht für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sowie BesucherInnen.

 

Weitere Informationen zum Testkonzept finden Sie in den folgenden Anlagen:

 

Testkonzept Schule_Anlage 1_Bescheinigung Selbsttest

 

Testkonzept Schule_Anlage 2_Einverständniserklärung

 

Testkonzept Schule_Anlage 3_Elterninfo und Testausgabe